Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Der Einsatz von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren ist seit dem 15.01.1999 durch die Baustellenverordnung vorgeschrieben.

 

Ein immer aktuelles Thema, das vor allem bei Bauherren Fragen bezüglich der Haftung bei Unfällen und bei der Vertragsgestaltung aufwirft.Zudem gestaltet sich die Wahl des "richtigen Koordinators" durch erhebliche Differenzen bei den Angeboten und gleichzeitig unterschiedlichen Qualifikationen der SiGeKo für die Bauherren als nicht gerade einfach.Die Regeln für den Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 30 beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderlichen Qualifikationen und seine Aufgaben.

 

Nähere Erläuterungen zur RAB

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder.

 

Die Regel zum ”Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 30”, veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt 8/2001 beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderlichen Qualifikationen und seine Aufgaben.

 

  • Baufachliche Kenntnisse (erworben durch Ausbildung zum Bauingenieur oder Architekten und Berufserfahrung)
  • 2 Jahre Berufserfahrung in Ausführungs- und/oder Planungsphase
  • Koordinatoren Kenntnisse (erworben in einem viertägigen Seminar (32 Lehreinheiten) entsprechend der RAB 30, Anl. C des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ab 08/2001). 
  • Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (erworben in einem viertägigen Seminar (32 Lehreinheiten) entsprechend der RAB 30, Anl. B des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ab 08/20012001).

 

 

Das Bauplanungsbüro von Rolf Neumann verfügt über die notwendige Zertifikation und hat ausreichende Erfahrung auf diesem Gebiet.